Aktualisierte Information zur Chefarztplicht der verschiedenen Krankenkassen:
ÖGK
Mit 1.1.2020 ist an die Stelle der neun Gebietskrankenkassen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) getreten. D.h. wer bisher bei einer Gebietskrankenkasse (z.B. NÖGKK, WGKK, etc.) versichert war, ist mit 1.1.2020 automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert.
Wie bisher entfällt für alle Versicherten der ÖGK in unserem Institut die Chefarztpflicht. Dies gilt sowohl für Patienten, die von Kassenärzten als auch von Wahlärzten oder Krankenhausambulanzen überwiesen wurden. Sie können daher als Versicherter der ÖGK Termine ohne Chefarztbewilligung vereinbaren.
BVAEB
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sind seit 1.1.2020 zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) geworden.
Für die BVAEB gilt:
Chefarztbewilligung für CT- und MRT-Untersuchungen für Überweisungen von Wahlärzten erforderlich!
Keine Bewilligungspflicht für Überweisungen von Kassenärzten und Krankenanstalten.
SVS
Die SV Bauern (SVB) und die SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sind mit 1.1.2020 zur Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) geworden.
Für die SVS gilt:
Chefarztbewilligung für CT- und MRT-Untersuchungen für Überweisungen von Wahlärzten erforderlich!